Qualifiziertes Personal - Schießlehrer der Bundeswehr - Staatliche Anerkennung zur Abnahme der WaffSK gem. §7 WaffG
Waffensachkunde gemäß §7 Waffengesetz (WaffG)
für Inhaber eines Waffenscheins, Angehörige von Sicherheitskräften mit der Waffensachkunde
Modul 1 |
Präzisionsschießen 5 m - 15 m |
Modul 2 |
Schießen nach Zielansage und Schießen nach körperlicher Belastung mit Zielansprache |
Modul 3 |
Schießen aus der Bewegung heraus, 25 m bis 5 m |
Modul 4 |
Deutschschießen, 5 m Entfernung |
Modul 5 |
Pacourschießen, bestehend aus den Modulen 1 - 4 |
Voraussetzung: |
Absolvierung der Module 1 - 4 des speziellen Schießtrainings, da nur erfahrene Schützen zugelassen werden |
Inhalte: |
+ Schießen sowohl mit Kurz-, als auch mit Langwaffen möglich |
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Durch das qualifizierte Personal ist ein hoher Grad an Sicherheit gegeben. |
Voraussetzung: |
polizeiliches Führungszeugnis |
Inhalte: |
+ Heranführen an Schusswaffen, hier Pistole und Revolver |
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+ Schießen mit Pistole und Revolver |
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Durch das qualifizierte Personal ist ein hoher Grad an Sicherheit gegeben. |
Voraussetzung: |
keine |
Inhalte: |
+ Entwaffnungstechniken aus dem Krav-Maga: Pistole-, Messer- und Stockabwehr |
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+ Boxen, Kick-Boxen |
Voraussetzung: |
keine |
Inhalte: |
+ Erlernen des richtigen Umgangs mit einem Tonfa |
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+ Verteidigungs- und Angriffstechniken |
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Voraussetzung: |
keine |
Inhalte: |
+ Erlernen einfacher Abwehrtechniken und Entwaffnungen |
Waffe 1:
Glock 17, Gen. 4; Kaliber 9 mm
Magazinkapazität: 17 Schuss; safety-action-system
Waffe 2:
Revolver Astra; Kaliber .357 Magnum
6 Schuss Trommel (Dienstwaffe der berittenen Guardia Civil)
Munition:
.357 Magnum und 38 Spezial